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Lelit MaraX PL62X-EUCB - Schwarz - kpl. Bundle Nussholz

Verkaufspreis €1.343,70
Regulärer Preis €1.427,73

👉Lelit Mara X in schwarz mi Nussholz Upgrade. Passende Mühle und Knockbox im gleichen Design.

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Description

Premium Siebträgermaschine mit Nussholz Upgrade

Lelit Mara X (PL62X-EUCB) black

Im komplett bundle mit Mühle und Knockbox und Nussholz upgrade

Die Lelit Mara X ist eine kompakte E61-Siebträgermaschine mit Heat Exchanger (HX), die speziell für konstante Temperaturen und perfekten Espresso entwickelt wurde.

Dank intelligenter Temperatursteuerung (PID), extrem stabiler Brühgruppe und klassischem gebürsteten Edelstahl-Design richtet sich die Mara X an ambitionierte Home-Baristas.

Mara X schwarz Mara X weiss Mara X gold Mara X Edelstahl

Warum das Bundle überzeugt

Optik

Bundle in elegantem Nussholz.

Passende dazu Mühle und Knockbox

Knockbox

Massive Knockbox in schwarz mit passendem Nussholz

Mühle

Eureka Specialita schwarz chrom. Passt perfekt zusammen.

Highlights & Funktionen

Espresso-Performance

  • E61 Brühgruppe mit Thermosyphon-System
  • Optimierte Preinfusion
  • Stabile Brühtemperatur ohne Temperatur-Surfen
  • 58 mm Siebträger Standard
  • Energiespar-Modus
  • Doppelmanometer für Kessel und Pumpendruck

Milch & Dampf

  • Leistungsstarker Dampfkessel
  • Ideal für Cappuccino & Latte Art
  • Professionelle Dampflanze

Design & Verarbeitung

  • Gebürstetes Edelstahlgehäuse
  • Kompakte Bauform
  • Hochwertige Verarbeitung aus Italien

Bedienung

  • Einfacher Kippschalter-Betrieb
  • Keine komplizierten Menüs
  • Ideal für Puristen

Technische Daten

Modell

Lelit Mara X PL62X

Eureka Specialita 16CR

System Heat Exchanger (HX) Zweikreiser
Brühgruppe E61
Pumpe Vibrationspumpe
Wassertank 2,5 Liter
Leistung 1400 Watt
Material Edelstahl
Siebträger 58 mm
Abmessungen 22 x 35 x 41 cm
Gewicht ca. 18 kg

Kurzbeschreibung

Die Lelit Mara X ist eine der beliebtesten kompakten E61-Siebträgermaschinen mit HX-System. Unser Bundle kombiniert klassisches Design, mit hochwertigem Nussholz upgrade. Perfekt für ambitionierte Home-Baristas die wert auf perfektes Design setzen.

mara_x_nussholz_bundle
Lelit MaraX PL62X-EUCB - Schwarz - kpl. Bundle Nussholz

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§1 Lieferzeiten

  1. Liefertermine, die bei Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform
  2. Kommt es zu einer Verzögerung der Leistung des Verkäufers, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen
  3. Der Umfang der Haftung ergibt sich aus § 6 der AGB

§2 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Einigung zur Eigentumsübertragung ist aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
  2. Der Käufer verwahrt den Kaufgegenstand unentgeltlich für den Verkäufer. Er hat den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
  3. Der Käufer darf über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand nicht verfügen und hat Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
  4. Der Verkäufer kann nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung durch den Käufer von diesem den Kaufgegenstand herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.

§3 Gefahrübergang und Annahmeverzug

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe an den Käufer auf diese über.
  2. Gleiches gilt, soweit der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten ernsthaft und endgültig erklärt den Kaufgegenstand nicht abnehmen zu wollen (Annahmeverzug).
  3. Dauert der Annahmeverzug länger als drei Wochen an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

§ 4 Rücktritt

  1. Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer in angemessener Frist zu benachrichtigen und die Gegenleistung des Käufers zu erstatten.
  2. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen falsche Angaben gemacht hat, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.

§5 Gewährleistung

  1. Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Abweichend davon wird vereinbart:
  1. Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln beträgt bei gebrauchten Sachen lediglich ein Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes beträgt, dies gilt nicht, soweit die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz beruht, er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
  2. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt § 6 AGB.

§ 6 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkung nach § 6.1 AGB gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

§ 7 Speicherung von Daten
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8 Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt Trier als vereinbart, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand April 2013